3. Verfahrensordnung (V0) für Prüfungen
(direkt von der DTU übernommen)

3.1. Durch nachstehende Verfahrensordnung wird die Durchführung aller Taekwondo-Kup- und Dan-Prüfungen im Bereich der DTU einheitlich gestaltet. Sie legt allgemeinverbindliche Normen fest, dient der reibungslosen Abwicklung unvermeidlicher Formalitäten, einer langjährigen Beweissicherheit und dem Schutz der verliehenen Grade. Ihre konsequente Einhaltung liegt daher im Interesse aller Angehörigen der DTU.

3.2. Bei den Prüfungen sind technische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse nachzuweisen, die in der Prüfungsordnung für Taekwondo-Kup- und Dan-Grade verbindlich festgelegt sind. Diese Ordnung ist gleichzeitig Ausbildungsrichtlinie für den Taekwondo-Unterricht.

3.3. Die Einhaltung der Verfahrens- und Prüfungsordnung wird vom Bundesreferenten Prüfungswesen Taekwondo der DTU überwacht. Er überträgt die Kontrollfunktion für die Kup- und Dan-Prüfungen bis einschließlich 3. Dan auf die Landessachbearbeiter Prüfungswesen.

3.4. Als Prüfer können nur Taekwondo-Dan-Träger eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Prüferlizenz sind. Abweichende Regelungen sind möglich mit Zustimmung des Bundesvorstandes.

3.5. Das Amt des Prüfers ist ein Bundesamt. Prüferlizenzen werden nach den in der ,,Ordnung für die Vergabe der Prüferlizenz" festgelegten Bestimmungen vergeben.

3.6. Die Prüfer erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich im Rahmen der gültigen Spesenordnung der DTU. Der Prüfer erhält neben dem in der Spesenordnung der DTU aufgeführten Fahrtkostenersatz auch Tagegeld entsprechend der Prüfungsdauer.

Bei Dan-Prüfungen erhalten die Prüfer eine Vergütung DM 30,- je angefangene Stunde. Bei Kup-Prüfungen wird pro Stunde eine Vergütung von DM 20,- je angefangene Stunde gewährt.

3.7. Lizenzierte Prüfer der DTU sind berechtigt, Prüfungen bis einschließlich 1. Kup alleine abzunehmen, jedoch nur bei Vereinen, die Mitglied der DTU sind. Des weiteren dürfen Prüfer nur bei Personen Prüfungen abnehmen, die Mitglied der Landesverbände sind.

3.8. Drei DTU-Prüfer sind gemeinsam berechtigt, mit Genehmigung des zuständigen Landessachbearbeiters Prüfungswesen, Dan-Prüfungen abzunehmen.

Die Dan-Graduierung der Prüfer muß mindestens den vom Prüfling angestrebten Dan-Grad aufweisen. Die DTU-Prüfer einer Dan-Prüfung tragen folgende Kleidung: blauen Blazer, graue Hose, weißes Hemd, passende Krawatte.

3.9. Der Ausrichter einer Kup-Prüfung wendet sich selbst an einen Prüfer und trifft die erforderlichen Absprachen. Eine Liste der lizenzierten Prüfer wird jährlich einmal veröffentlicht. Die Prüfungsgebühr beträgt bei Kup-Prüfungen bundeseinheitlich DM 25,-.

Abweichungen nach unten sind jedoch zulässig. Der die Kup-Prüfung ausrichtende Verein kann jedoch, um kostendeckend zu arbeiten, eine Umlage von den Prüflingen erheben, deren Prüfungsaufwand die Prüfungsgebühr übersteigt. Um Neutralität zu wahren, ist der Prüfer nicht berechtigt die Prüfungsgebühr einzuziehen. Die Kup-Prüfung muß beim zuständigen Landesreferenten schriftlich angemeldet werden.

3.10. Vor Beginn einer Kup-Prüfung sind dem Prüfer folgende Unterlagen zu übergeben:

a) Prüfungsliste (vom Verein vollständig mit den notwendigen Daten ausgefüllt)

b) Taekwondo-Pässe (mit gültiger Jahressichtmarke und Vereinsstempel)

c) Urkunden (bis auf Prüfungsstempel und Unterschrift vollständig ausgefüllt)

d) Prüfungsmarken (werden nach bestandener Prüfung in die vorgesehene Stelle im Paß eingeklebt und mit dem Prüferstempel entwertet).

  • 3.11. Dan-Prüfungen bis 3. Dan werden nach Bedarf vom Landessachbearbeiter Prüfungswesen ausgeschrieben, der gleichzeitig auch den Bundesreferenten informiert. Ein Dan-Vorbereitungslehrgang kann vom zuständigen Landesreferenten vor jeder Dan-Prüfung durchgeführt werden. Eine Teilnahme an diesem Dan-Vorbereitungslehrgang kann vom Landesreferenten vorgeschrieben werden.

a) es darf keine Vereinssperre bestehen,

b) gültige Jahressichtmarke mit Vereinsstempel,

c) Gültigkeit der letzten Prüfungseintragungen (nach DTU-Bestimmungen),

d) Einhaltung der Vorbereitungszeit.

a) das Anmeldeformular korrekt und vollständig ausgefüllt ist,

b) das Anmeldeformular vom Prüfling unterschrieben und vom Verein abgestempelt und unterschrieben ist,

c) zur Prüfung der gültige Paß vorgelegt wird.

d) Das Prüfungs-Startgeld wird bei Dan-Prüfungen von den DTU-Landesverbänden bzw. bei Bundes-Dan-Prüfungen vom DTU-GSV festgesetzt.

Die Gültigkeit des DTU-Passes wird vom Prüfungs-Gremium nach folgenden Gesichtspunkten untersucht:

a) ab 2 Plazierungen 1-4 bei Turnieren mit Weltniveau z.B. WM

b) ab 2 Plazierungen 1-3 bei Europameisterschaften

c) ab 3 Plazierungen 1-2 bei Europaturnieren, IDM und DM

a) Erfolge als Trainer analog Ziffer 1 a-c

a) Trainer verschiedener Vereine, Hochschule und Polizei

b) Ausbildung von höheren Dan-Graduierungen (3.-5. Dan)

c) Durchführung von Trainingslagern und Breitensport

a) verantwortlich in der Organisation von Veranstaltungen der DTU auf Landes- und Bundesebene

b) Veranstaltung von Lehrgängen außerhalb der DTU

c) Veröffentlichungen in der Presse und Fernsehen

d) Organisation von inoffiziellen Turnieren (z.B. Vergleichskämpfe, Pokal-Turnieren etc.)

e) Organisation von Demonstrations-Veranstaltungen mit dem Ziel der Öffentlichkeitsarbeit

a) außergewöhnliche Wettkampferfolge

b) nachweislich außergewöhnliche Trainer-, Lehrtätigkeit oder besondere Verdienste während der Vorbereitungszeit.

Ein Antrag auf Verkürzung der Vorbereitungszeit muß schriftlich begründet vom Verein oder von der Schule an den Bundesreferenten Prüfungswesen gestellt werden. Zu den einzelnen oben genannten Punkten:

1. außergewöhnliche Wettkampferfolge

2. außergewöhnliche Trainertätigkeit

3. außergewöhnliche Lehrtätigkeit

4. besondere Verdienste

1. Bei Anerkennungsverfahren von Dan-Graduierungen, die außerhalb der DTU erworben wurden, sind grundsätzlich die in der Prüfungsordnung der DTU geforderten Lehrgänge nachzuweisen.

2. Ausnahmegenehmigungen zum Besuch der entsprechenden Lehrgänge werden vom BPR bzw. LPR auf Antrag gegeben.

3. Lizenzen können dann vergeben werden, wenn der Dan-Grad anerkannt ist.

4. Generell wird eine Überprüfung des anzuerkennenden Dan-Grades vorgenommen. Dies geschieht laut Verfahrensordnung und Prüfungsordnung auf Landes- bzw. Bundesebene anläßlich eines regulär ausgeschriebenen Dan-Vorbereitungs-Lehrganges mit entsprechendem Prüfungskollegium oder einer Dan-Prüfung.

5. Überprüft wird grundsätzlich nur ein Teil des Prüfungs-Programms nach Entscheidung des zuständigen Referenten.

  • 6. Ausnahmen von dieser Regelung können zwischen dem BPR und dem LPR oder der Bundeskommission Prüfungswesen getroffen werden.

3.12. Die Prüfungstermine sollen den Mitgliedsvereinen eines Landes und dem Bundesreferenten Prüfungswesen für einen längeren Zeitraum im voraus z.B. in einem Jahres-Vorhabenplan vom Landessachbearbeiter Prüfungswesen mitgeteilt werden.

3.13. Hiervon abweichende Termine oder sporadische Festlegungen ohne Vorhabenplan müssen den Vereinen und Schulen wenigstens einen Monat vor dem angesetzten Prüfungstermin durch Ausschreibungen in dem jeweiligen Fachorgan oder per Rundschreiben bekanntgegeben werden.

3.14. Die Meldung zur Dan-Prüfung geschieht durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Prüfungstermin an den zuständigen Landessachbearbeiter, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgeschrieben wird.

3.15. Die Anmeldung zur Dan-Prüfung ist nur dann gültig, wenn:

3.16. Anwärter zur Dan-Prüfung dürfen sich nur zu Prüfungen melden, die von ihrem zuständigen Landesverband ausgeschrieben worden sind. Ausnahmen von dieser Bestimmung (z.B. Dan-Prüfungen beim Kukkiwon in Korea oder Beteiligung an Dan-Prüfungen anderer Bundesländer) bedürfen eines schriftlichen Antrages mit Begründung und einer ebenfalls schriftlichen Genehmigung durch den zuständigen Landessachbearbeiter für das Prüfungswesen.

3.17. Die Prüfungs-Disziplinen werden mit Punkten von 2 (schlechte Leistung) bis 6 (hervorragende Leistung) vom Prüfungs-Gremium bewertet.

3.18. Definitionen von "Poom" und "Dan":

Poom = unter 15 Jahren (rot-schwarzer Gürtel)

Dan = ab 15 Jahren

Nachstehend sind die Vorbereitungszeiten und Altersgrenzen für die angestrebten Poom- und Dan-Grade verbindlich festgelegt:

  • Poom/Dan
  • Wartezeit
  • Mindestalter
  • Beginn Dan-Grad
  • Mindestalter
  • Beginn Poom-Grad
  • 1. Poom
  • 1 Jahr
 
  • - unter 15 Jahren
  • 2. Poom
  • 1 Jahr
 
  • - unter 15 Jahren
  • 3. Poom
  • 2 Jahre
 
  • - unter 15 Jahren
  • 1. Dan
  • 1 Jahr
  • 15 Jahre
 
  • 2. Dan
  • 1 Jahr
  • 16 Jahre
  • 15 Jahre
  • 3. Dan
  • 2 Jahre
  • 18 Jahre
  • 15 Jahre
  • 4. Dan
  • 3 Jahre
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre
  • 5. Dan
  • 4 Jahre
  • 25 Jahre
  • 22 Jahre
  • 6. Dan
  • 5 Jahre
  • 30 Jahre
  • 30 Jahre
  • 7. Dan
  • 4 Jahre
  • 36 Jahre
  • 36 Jahre
  • 8. Dan
  • 4 Jahre
  • 44 Jahre
  • 44 Jahre
  • 9. Dan
  • 4 Jahre
  • 53 Jahre
  • 53 Jahre

Bei Poom-Graden sind keine Lizenzen bzw. Kampfrichter-Lehrgänge erforderlich. Der abgelegte Poom-Grad wird nach Erreichen des entsprechendem Alters auf den jeweiligen Dan-Grad umgeschrieben, hierfür sind die erforderlichen Lehrgänge bzw. Lizenzen nachzuweisen.

3.19. Zum 4. Dan und höher liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf der Lehrer-Qualifikation des Anwärters. Die Disziplin "Kampf" wird nicht mehr geprüft.

3.20. Die Vorbereitungszeiten für Dan-Prüfungen müssen grundsätzlich eingehalten werden. Stichtag ist der Tag der letzten Prüfung. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind zum 2. Dan und höher nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

3.21. Die Wartezeiten können unter den genannten Voraussetzungen und nach Genehmigung durch den Bundesreferenten wie folgt verkürzt werden:

angestrebter Grad Verkürzungsmöglichkeiten der Vorbereitungszeit um:

  • 2. Dan
  • ½ Jahr
  • 3. Dan
  • 1 Jahr
  • 4. Dan
  • 1 Jahr
  • 5. Dan
  • 1 Jahr
  • 6. Dan
  • 1 Jahr

3.22. Grundsätzlich wird auf den Prüfungsteil "Theorie" verzichtet, wenn die in der POT erforderlichen Lizenzen vorliegen.

Bei Punktvergabe wird wie folgt differenziert:

  • 2 Punkte = ungenügende Leistung
  • 5 Punkte = gute Leistung
  • 3 Punkte = mangelhafte Leistung
  • 6 Punkte = überragende Leistung
  • 4 Punkte = ausreichende Leistung
  • ...

Eine weiter Differenzierung (z.B. 3,5 oder 4,5 Punkte) liegt im Ermessen der Prüfer.

3.23. Bei Dan-Prüfungen wird zu Anfang für das Fach "Hyong/Poom" eine Hyong oder Poom gepunktet. Bewertungskriterien für die Punktvergabe sind: Gleichgewicht; Rhythmus; richtiges Spannungsintervall; konkreter, synchroner Bewegungsablauf; saubere technische Ausführung; Einhaltung des Bewegungsdiagramms und überzeugende, dynamische Interpretation.

3.24. Nach Beendigung einer Kup-Prüfung gibt der Prüfer seine Einzel-Benotung öffentlich bekannt und händigt sofort die Urkunden aus, die ordnungsgemäß ausgefüllten Prüfungsbögen der DTU sendet er innerhalb 4 Wochen nach der Kup-Prüfung an den zuständigen Landesprüfungsreferenten.

Nach Beendigung einer Dan-Prüfung wertet der Vorsitzende die Prüfungsergebnisse aus. In Grenzfällen entscheidet die Prüfermehrheit über "bestanden" oder "nicht bestanden". Eine Offenlegung der Benotung liegt im Ermessen der Prüferkommission. Die Prüfer können dem zuständigen Trainer/Sportler Hinweise auf Mängel bzw. zukünftige Trainingsschwerpunkte geben.

3.25. Der Prüfungs-Vorsitzende sendet bei bestandener Prüfung die Unterlagen der Betreffenden mit seinem Siegel und seiner Unterschrift versehen an den Landessachbearbeiter Prüfungswesen. Dieser leitet die Unterlg. nach Durchsicht mit seiner Unterschrift an den Bundesreferenten Prüfungswesen.

3.26. Die Eintragung in den DTU-Paß wird an Ort und Stelle vorgenommen. Die DTU-Dan-Urkunde wird vom Landesreferenten nach der Prüfung ausgestellt und nach Überprüfung vom Bundesprüfungswesen-Referenten und vom Präsidenten der DTU unterzeichnet.

3.27. Nicht bestandene Kup-Prüfungen können frühestens nach 6 Wochen, Dan-Prüfungen frühestens nach 6 Monaten wiederholt werden.

3.28. Bei allen Prüfungen müssen Alter, Geschlecht und physische Konstitution des Anwärters angemessen berücksichtigt werden.

3.29. Anerkennung von Dan-Graduierungen.

3.30. Über alle in dieser Verfahrensordnung nicht angesprochenen Probleme entscheidet der Bundesreferent für das Prüfungswesen.

3.31. Dan-Urkunden der World Taekwondo Federation (WTF) können beim Vorstand der DTU schriftlich beantragt werden. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.

Die WTF-Dan-Urkunden müssen vom Präsidenten der DTU gegengezeichnet werden.