Hinweise zur Ausführung der Prüfungsinhalte

Grundschule

a.) Die Grundschule umfasst Fußstellungen sowie Hand- und Fußtechniken

(Einzel- und Mehrfachaktionen) aus dem Stand, aus der Bewegung sowie im Sprung. Auf Verlangen des Prüfers zeigen die Prüflinge die Techniken an der Pratze vor.

b.) Die Grundschultechniken müssen beidseitig beherrscht werden.

c.) Ab der Prüfung zum 6.Kup gilt :

Sämtliche Hand - und Fußtechniken aus dem Prüfungsprogramm müssen in den verschiedenen Angriffsstufen (unten, mittig, oben) beherrscht werden, soweit dies in Bezug auf die jeweilige Technik sinnvoll und möglich ist.

d.) Die geforderten Inhalte werden in deutscher und koreanischer Sprache angesagt.

e.) Kindern unter 10 Jahren wird die Technik erläutert und vorgezeigt.

Formen

Die Form darf bei vorzeitigem Abbruch einmal wiederholt werden.

Dies gilt bei Kup- und Dan-Prüfungen.

Partnerübungen (formenorientiert):

a.) Schwerpunkte bilden die traditionelle Ausführung, sinnvolle Technikvielfalt und entsprechender Schwierigkeitsgrad bei ausreichender Distanzregulierung und Beachtung der vitalen Körperpunkte (Zielgenauigkeit).

b.) Zu Beginn jeder Übung geht der Angreifer einen Schritt zurück mit gleichzeitigem Kampfschrei. Der Angriff erfolgt, nachdem der Verteidiger ebenfalls durch einen Kampfschrei seine Bereitschaft angezeigt hat.

c.) Der Angreifer nimmt die große Vorwärtsbeugestellung (Ap-gubi) ein, wenn er mit der Faust angreift; er nimmt die Rückwärtsbeugestellung (Dyt-gubi) ein, bevor ein Fußangriff erfolgt.

d.) Als Gegenangriff sollen nicht mehr als drei Techniken ausgeführt werden. Ebenso müssen Hand- und Fußtechniken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

e.) Beim Gegenangriff ist eine Berührung des Partners mit leichtem Kontakt am Körper - nicht zum Kopf - zulässig, wobei der Partner jedoch nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden darf (z.B. durch Selbstverteidigungs- oder Wettkampftechniken).

f.) Die Übungen müssen beidseitig beherrscht werden. Die Angriffe werden daher mit der rechten und der linken Seite im Wechsel durchgeführt.

g.) Übungen mit höherem Schwierigkeitsgrad sind z.B. hohe Fuß –und Mehrfachfußtechniken, Kombinationen, Dreh- und Sprungtechniken.

h.) Kindern unter 10 Jahren werden die Übungen erläutert und vorgezeigt.

i.) Von Prüfung zu Prüfung ist die Anzahl der Übungen zu erhöhen.

Freikampfübungen :

a.) Den Schwerpunkt bilden dem Wettkampf entsprechende Bewegungsabläufe. Von besonderer Wichtigkeit sind ein realistischer Abstand zum Partner und die Berücksichtigung der offiziellen Trefferflächen laut gültiger Wettkampfordnung.

b.) Zu Beginn jeder Übung macht der Angreifer einen Schritt zurück in eine Kampfstellung mit gleichzeitigem Kampfschrei. Der Angriff erfolgt, nachdem der Verteidiger ebenfalls durch einen Kampfschrei seine Bereitschaft angezeigt hat.

c.) Leichter Körperkontakt ist bei dieser Übung gefordert.

d.) Zum Schutz der Prüflinge werden alle Freikampfübungen mit vollständiger Schutzausrüstung laut entsprechender Wettkampfordnung ausgeführt.

f.) Inhalt der Prüfung ist es, festzustellen, ob die Prüflinge die Aufgaben bewältigen können - nicht einen Titel zu erringen.

Selbstverteidigung :

a.) Den Schwerpunkt bilden die Wirksamkeit der Technik, allgemeine Übersicht, Sicherheit bei der Technikanwendung, sinnvolles Abwehren und die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

b.) Es müssen Angriffe / Aktionen von der linken und rechten Seite abgewehrt werden.

c.) Funktionalität von Angriffen bedeutet, dass die Art der Ausführung in Bewegungsbahn und Zielpunkten derjenigen im Ernstfall entspricht.

d.) Schnelligkeit und Härte der Ausführungen sind auf die Fähigkeiten des Verteidigers abzustimmen.

Diesem Grundsatz ist in besonderem Maße im Kinder- und Jugendbereich Rechnung zu tragen.

e.) Die Überprüfung der Funktionalität ist Bestandteil jeder Prüfung, ohne dass dies in den einzelnen Programmen besonders erwähnt wird.

f.) Die technische Ausgestaltung der Selbstverteidigung wird weitestgehend dem Prüfling überlassen.

g.) Distanzen

Für den Bereich Selbstverteidigung innerhalb dieser Prüfungsordnung wird von verschiedenen Angriffs – und Verteidigungsdistanzen ausgegangen, die im folgenden erläutert werden :

· „Lange Distanz“ ( LD )

Der Angreifer kann den Verteidiger nur mit Fußtritten erreichen

· „Mittlere Distanz“ ( MD )

Der Angreifer greift mit geraden Fauststößen bzw. Schwingern an

· „Nahe Distanz“ ( ND )

Sowohl für den Angreifer als auch für den Verteidiger ist in dieser Distanz der Einsatz von Kopfstößen, Ellenbogen - und Kniestößen, Haken und Würfen möglich.

· „Boden“ ( B )

Grundsituationen sind hier:

Angreifer steht, Verteidiger befindet sich am Boden

Angreifer und Verteidiger sind in der Bodenlage

Bruchtest :

a.) Der Bruchtest bzw. die Technik hierfür wird im Rahmen der jeweiligen Vorgaben ausschließlich durch den Prüfling bestimmt.

b.) Dem Gelingen des Bruchtests wird hohe Bedeutung zugemessen. Daneben werden Haltung, Technik und Ausführung bewertet.

c.) Der Prüfling ist für den Aufbau des Bruchtests selbst verantwortlich, d.h. er gibt den Hilfspersonen entsprechende Hinweise darüber, wie sie das Brett halten sollen und welche Stellungen sie einzunehmen haben.

d.) Kinder unter 7 Jahren führen keinen Bruchtest aus.

e.) Der Bruchtest darf bei vorzeitigem Abbruch einmal wiederholt werden.

Dies gilt bei Kup- und Dan-Prüfungen.

f.) Der ab der Prüfung zum 4. Dan vorgesehene Spezielbruchtest soll sich deutlich von den Anforderungen aus den Vorprogrammen unterscheiden.

Diese Prüfungsordnung hat den Stand vom 31.07.2000